Verträge sind gelinde gesagt nicht sonderlich romantisch, aber für die Zusammenarbeit mit eurem Hochzeitsfotografen unabdingbar. Zwar kann eine Vereinbarung auch mündlich geschlossen werden, aber trotzdem wird euch jeder gute Hochzeitsfotograf einen Vertrag reichen, um seine und eure Rechte festzuhalten und abzuklären. Und das ist auch gut so, denn damit vermeidet ihr eventuellen Ärger, habt eine Sicherheit im Streitfall, klärt Fragen und Rahmenbedingungen schwarz auf weiß und schafft eine Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit. Da die meisten Fotografen eigene Musterverträge bereithalten, wollen wir euch kurz erklären, was diese beinhalten und worauf ihr achten solltet.
Das muss rein:
Eckdaten des Shooting
Die Grundlage des Vertrages ist eure Hochzeit, daher gehören die Eckdaten unbedingt in den Vertrag, also das Datum, Ort, Uhrzeit und auch die Dauer des Shootings. Zudem sollten beide Parteien, also ihr sowie der Fotograf mit Name, Adresse und Kontaktmöglichkeit genannt werden.
Leistungspakete / Motive
Im Vorgespräch mit euerm Hochzeitsfotografen werden ihr bereits festgelegt haben, was ihr euch für euern Hochzeitstag vorstellt. Diese Leistungen wie beispielsweise das Preshooting, eine Reportage oder etwaige Motivwünsche wie Gruppenfotos etc. sollten vertraglich festgehalten werden.
Zusätzliche Leistungen
Viele Fotografen bieten zusätzliche Leistungen wie Photobooths, Hochzeitsfilme/Slideshows und Fotobücher an. Ihr habt die Möglichkeit, etwaige Sonderwünsche vertraglich zu regeln.
Honorar / Überstundenregelung
Das Honorar des Fotografen wird meist als Paket- oder Pauschalpreis festgelegt. Aber auch Stundenpreise sind nicht ungewöhnlich. Zusätzlich sollte im Vertrag geregelt werden, wie mit Überstunden zu verfahren ist, damit es im Nachhinein nicht zu bösen Überraschungen kommt.
Fahrtkosten / Spesen
Viele Hochzeitsfotografen bieten bis zu einem gewissen Radius eine kostenlose Anfahrt an. Aber gerade, wenn ihr einen Fotografen beauftragt, der eine weitere Strecke auf sich nehmen muss, sollten die Anfahrtskosten geklärt werden. Da ein Fotograf oft ganztägig auf einer Hochzeit arbeitet, müssen auch Spesen wie etwa Verpflegung geregelt werden.
Zahlungsmodalitäten
Meist wird bei Buchung bzw. Vertragsabschluss bereits eine Anzahlung des Gesamtpreises fällig. Dies sollte im Vertrag ausdrücklich festgehalten werden. Auch, ob Teilzahlungen bzw. Raten möglich sind und welche Zahlungsweisen euer Fotograf akzeptiert, gehört in den Vertrag.
Lieferung der Bilder
Ein Punkt, der euch nach der Hochzeit wohl am meisten interessiert, ist, wann ihr eure Hochzeitsfotos in den Händen halten dürft. Dazu solltet ihr zum Beispiel im Vertrag einen Zeitraum oder ein exaktes Datum festlegen. Außerdem sollte geregelt werden, in welcher Form ihr die Bilder erhaltet, also ob auf USB-Stick, DVD, via Online-Galerie etc. Auch die Mindestanzahl der Bilder und der Vermerk auf Bearbeitung gehören in euren Vertrag.
Bildrechte
Elementar wichtig ist die Klärung der Bildrechte. Denn sowohl der Hochzeitsfotograf als auch ihr wollt schließlich wissen, in wie weit ihr die Fotos weiterverwenden dürft. Dabei sei gesagt, dass die Urheberrechte immer beim Fotografen verbleiben und unveräußerlich sind. Der Fotograf überträgt euch die Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte. Dabei sollte explizit abgeklärt werden, ob ihr Fotos zum Beispiel öffentlich in Sozialen Medien teilen dürft. Eine kommerzielle Verwendung ist fast immer ausgeschlossen und Bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Fotografen. Ebenso habt ihr das Recht am Bild inne, sprich der Fotograf darf eure Fotos und Fotos, auf denen eure Hochzeitsgesellschaft zu sehen ist, nicht einfach zu Werbezwecken nutzen.
Achtung: Viele Fotografen haben bereits eine Klausel im Vertrag, die besagt, dass ihr mit eurer Unterschrift zustimmt, dass die Bilder zur Eigenvermarktung, z.B. auf der Website, verwendet werden dürfen. Wenn ihr das nicht möchtet, solltet ihr euren Fotografen explizit darauf ansprechen und ihn bitten, diese zu streichen.
Es kann sein, dass sich dadurch der Preis erhöht, bzw. gibt es Hochzeitsfotografen die einen Rabatt gewähren, wenn ihr der Nutzung zustimmt. Regelt das also individuell mit eurem Fotografen und besprecht folgende Punkte:
- Darf der Fotograf die Hochzeitsbilder zur Marketingzwecken nutzen?
- In welcher Form darf er sie nutzen? (Website, Online-Galerie, Social Media, Flyer etc.)
- Darf der Fotograf die Bilder mit einem Wasserzeichen versehen?
- Darf er die Bilder weiterverkaufen?
- In welcher Form dürft ihr eure Hochzeitsfotos nutzen?
Ausfall / Vertragsrücktritt
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, was geschieht, wenn der Fotograf am Tag eurer Hochzeit ausfällt oder eure Hochzeit aus irgendeinem Grund platzt. Oftmals gibt es Klauseln für höhere Gewalt, die Schadensersatz ausschließen. Einige Fotografen gewähren bis zu einem gewissen Zeitpunkt auch einen kostenfreien Vertragsrücktritt, andere bestehen auf die bereits fällige Anzahlung oder erheben eine Stornogebühr. Lasst euch dazu von eurem Hochzeitsfotografen hinreichend aufklären.
Haftung
Auch die Haftung sollte im Vertrag geklärt werden. Zwar regeln oftmals Versicherungen etwaige Unglücke, aber für den Fall, dass zum Beispiel ein Personenschaden entsteht, weil einer eurer Gäste über das Fotoequipment stolpert, oder der Fotograf versehentlich angerempelt wird und die Kamera zu Bruch geht, solltet ihr auch die Haftung vertraglich regeln.
Wenn ihr diese Punkte beachtet und im Vorfeld abklärt, dann seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite und könnt eure Hochzeit und das Fotoshooting in vollen Zügen genießen.